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   OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17   

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https://dejure.org/2018,16210
OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17 (https://dejure.org/2018,16210)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.2018 - 1 LA 44/17 (https://dejure.org/2018,16210)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 1 LA 44/17 (https://dejure.org/2018,16210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 242 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Verwirkung eines subjektiv-öffentlichen Grundstücksnachbarrechts; Verwirkung bei Brandschutzerwägungen; fehlerhafte Beweiswürdigung als Berufungszulassungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungspflicht einer Sichtschutzwand hinsichtlich Beseitigungsanordnung; Auferlegen der Verfahrenskosten bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
    Genehmigungspflicht einer Sichtschutzwand hinsichtlich Beseitigungsanordnung; Auferlegen der Verfahrenskosten bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einmal verwirkt, immer verwirkt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwirkung grundstücksbezogener Nachbarrechte und der Grundstücksverkauf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Erwerb eines Grundstücks bereits eingetretene Verwirkung grundstücksbezogener Nachbarrechte bleibt weiter bestehen - Erwerber muss sich fehlenden Einwand des Voreigentümers gegen baurechtswidrigen Grenzzaun entgegenhalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einmal verwirkt, immer verwirkt! (IBR 2018, 473)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2012 - 2 L 56/11

    Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17
    Besteht nämlich ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten aufgrund materieller Verwirkung jenes Rechtes nicht (mehr), läge es selbst im Falle einer möglichen Verletzung brandschutzrechtlicher Vorgaben im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten, ob sie insoweit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreift (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.06.2012 - 2 L 56/11 -, juris [Rn. 11]).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist vielmehr geklärt, dass die Entscheidung, bauaufsichtliche Maßnahmen (trotz verwirkter Abwehrrechte) zu ergreifen, bei solcherlei Gefahren im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.06.2012 - 2 L 56/11 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.03.1990 - 20 B 89.3055
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17
    Ein Eigentumswechsel ist insofern unerheblich, als der neue Eigentümer in die Rechtsstellung des früheren einrückt (BayVGH, Beschluss vom 28.03.1990 - 20 B 89.3055 -, juris [Rn. 22]; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 23.11.1994 - 1 L 137/92 -, juris [Rn. 38]).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 4 ZB 15.266

    Ausschluss vom Feuerwehrdienst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 4 ZB 15.266 -, juris [Rn. 13] m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - 2 M 50/99

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Anschlussbeiträgen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17
    die Bescheide der Beklagten vom 28.07.2015 und vom 03.12.2017 (WB) zum Verpflichtungsantrag" bezieht und der sich die Beklagte angeschlossen hat, keinem Zweifel, dass die Beteiligten von ihrer Dispositionsbefugnis Gebrauch gemacht haben, nicht nur das angestrengte Zulassungsverfahren, sondern den Rechtsstreit im genannten Umfang des Verpflichtungsbegehrens "insgesamt" für erledigt zu erklären (vgl. hierzu Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 23.11.1999 - 2 M 50/99 -, juris [Rn. 2]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 137/92

    Unzulässige Rechtsausübung; Rechtsnachfolger; Nachbarrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17
    Ein Eigentumswechsel ist insofern unerheblich, als der neue Eigentümer in die Rechtsstellung des früheren einrückt (BayVGH, Beschluss vom 28.03.1990 - 20 B 89.3055 -, juris [Rn. 22]; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 23.11.1994 - 1 L 137/92 -, juris [Rn. 38]).
  • VGH Bayern, 09.02.1999 - 11 ZE 98.3358
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2018 - 1 LA 44/17
    Das gilt indessen dann nicht, wenn die Erfolglosigkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.02.1999 - 11 ZE 98.3358 -, juris [Rn. 4]).
  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 15 B 19.832

    Verwirkung des Schutzanspruchs auf bauordnungsrechtliches Eingreifen

    Ebenso wie durch einen Verzicht des Nachbarn auf öffentlichrechtliche nachbarliche Abwehransprüche das grundstücksbezogene Abwehrrecht untergeht, sodass ein späterer Eigentümerwechsel an den betroffenen Grundstücken nicht zum Wiederaufleben der nachbarlichen Abwehrposition führt, ist auch die Verwirkung grundstücksbezogen ausgerichtet und bindet mithin nach einem Eigentumswechsel auch den nachbarlichen Rechtsnachfolger (BayVGH, B.v. 28.3.1990 a.a.O. juris Rn. 22; OVG MV, B.v. 5.11.2001 a.a.O. juris Rn. 35; OVG LSA, B.v. 4.6.2012 a.a.O. juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 25.9.1991 a.a.O. juris Rn. 29; OVG SH, B.v. 25.5.2018 - 1 LA 44/17 - juris Rn. 7; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1406/1415 f.).
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.2263

    Baugenehmigung für den Anbau an das bestehende Wohnhaus

    In der Rechtsprechung zum öffentlichen Baunachbarrecht ist vielmehr anerkannt, dass mit Blick auf das besondere nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, das von den Nachbarn nach Treu und Glauben gesteigerte Rücksichten gegeneinander fordert, eine Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen auch bei der Geltendmachung von Abwehransprüchen sowie Schutzansprüchen auf bauordnungsrechtliches Eingreifen auch und gerade gegenüber ungenehmigten Bauvorhaben in Betracht kommt - also auch dann, wenn k e i n e Baugenehmigung erteilt wurde und sich der Rechtsbehelf gegen einen (ursprünglichen) Schwarzbau oder eine Schwarznutzung wendet -, der Nachbar aber eine lange Zeit abgewartet hat und deshalb aufgrund der Umstände des Einzelfalls mit der Geltendmachung des Nachbarrechts nicht mehr zu rechnen war (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1988 - 4 B 50.88 - NVwZ 1988, 730 = juris Rn. 2 ff.; B.v. 13.8.1996 - 4 B 135.96 - BauR 1997, 281 = juris Rn. 3; B.v. 11.2.1997 - 4 B 10.97 - NJW 1998, 329 = juris Rn. 1 f.; B.v. 15.1.2014 - 4 B 57.13 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 28.3.1990 - 20 B 89.3055 - BayVBl. 1991, 725 = juris Rn. 26; VGH BW, B.v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190 = juris Rn. 15; OVG LSA, B.v. 4.6.2012 - 2 L 56/11 - NVwZ-RR 2012, 752 = juris Rn. 6 ff.; OVG Schleswig-Holst., B.v. 20.11.2015 - 1 LA 39/15 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 25.5.2018 - 1 LA 44/17 - juris Rn. 6 ff.; OVG Saarl., B.v. 12.11.2018 - 2 A 815/17 - juris Rn. 12 ff.; VG Gelsenkirchen, U.v. 10.5.2017 - 10 K 3300/14 - juris Rn. 25 ff.; VG Saarl., U.v. 12.9.2006 - 5 K 98/05 - juris Rn. 21 ff.; U.v. 25.3.2015 - 5 K 617/14 - juris Rn. 29 ff.).

    Zum einen ist die Verwirkung im öffentlichen Baunachbarrecht grundstücksbezogen ausgerichtet und bindet mithin nach einem Eigentumswechsel auch den nachbarlichen Rechtsnachfolger (BayVGH, B.v. 28.3.1990 - 20 B 89.3055 - BayVBl 1991, 725 = juris Rn. 22; OVG MV, B.v. 5.11.2001 - 3 M 93/01 - NVwZ-RR 2003, 15 = juris Rn. 35; OVG LSA, B.v. 4.6.2012 - 2 L 56/11 - NVwZ-RR 2012, 752 = juris Rn. 7; OVG Schleswig-Holst., B.v. 20.11.2015 - 1 LA 39/15 - juris Rn. 18; B.v. 25.5.2018 - 1 LA 44/17 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 25.9.1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103 = juris Rn. 29; VG Schleswig-Holst., U.v. 10.11.2016 - 2 A 119/15 - juris Rn. 99; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1406/1415 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 ZB 15.266 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 3 A 2107/15 - Rn. 15, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Mai 2018 - 1 LA 44/17 - Rn. 25, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2023 - 1 LA 4/18

    Wiederaufleben des Anspruchs eines Nachbarn auf Erlass einer

    Die materielle Verwirkung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts unterliegt vielmehr einer grundstücksbezogenen Wertung (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 25.05.2018 - 1 LA 44/17 -, Rn. 7, juris m.w.N.).
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